Berichte

SPD So schützen wir Azubis und Studis

 

ÖFFNEN/SCHLIESSENDROHEN NACHTEILE BEIM BAFÖG WEGEN CORONA?

Der aufgeschobene Vorlesungsbeginn Hochschulen wird keine Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch von Studierenden haben. Die Bundesregierung sichert BAföG-geförderten Studierenden auch bei Verzögerung des Semesterbeginns, Schließungen von Hochschulen oder Einreisesperren die Ausbildungsförderung zu. Das gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen.

 

WAS SOLL FÜR MIETER*INNEN GELTEN, DENEN DAS GELD AUSGEHT?

Wir wollen Mieter*innen vor Kündigung in der Corona-Krise schützen, um ihnen die Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung oder ihres Ladens zu nehmen.

Deshalb wird das Recht der Vermieter*innen zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter*innen das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter*innen zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Mieterinnen und Mieter sollten zeitnah mit ihren Vermieter*innen Kontakt aufnehmen und müssen glaubhaft versichern, dass sie wegen der Auswirkungen der Krise vorübergehend keine Miete zahlen können. Dazu dienen z.B. eine Bescheinigung der Arbeitgeber über den Verdienstausfall, ein Antrag auf staatliche Leistungen oder eine eidesstattliche Versicherung.

Wer wegen der Corona-Krise nicht mehr die Miete begleichen kann, kann auch Wohngeldbeantragen.