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SPD So Schützen Wir Unternehmen

Wir schützen und unterstützen Unternehmen

Unser Ziel: Möglichst kein Unternehmen soll wegen Corona in die Insolvenz gehen, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Deshalb stellen wir ein Milliarden-Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen auf. Wir helfen Unternehmen dabei, liquide zu bleiben, damit sie gut durch die Krise kommen.

Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) stellt die Liquidität und Eigenkapitalausstattung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sicher. Befristet bis Ende 2021 wird der Staat über den Fonds die Möglichkeit haben, langfristige ökonomische und soziale Schäden abzuwenden.

  • Der Fonds umfasst mehrere Instrumente: 100 Milliarden Euro sind für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Der Staat kann sich über den Fonds direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Das Instrument baut auf Erfahrungen während der Finanzmarktkrise von 2008 auf. Eine öffentliche Kontrolle der Mittelverwendung wird sichergestellt.
  • Zudem helfen staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen.
  • Mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro werden die bestehenden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Kredite aufnehmen.

Und mit einem neuen Kreditprogramm wollen wir vor allem den Mittelstand schneller mit dringend notwendigen Krediten versorgen.

 

WIE WERDEN UNTERNEHMEN UNTERSTÜTZT, DIE VON DER CORONA-KRISE BETROFFEN SIND?

Die Bundesregierung will kleine, mittelständische und große Unternehmen mit Krediten stützen – und zwar finanziell unbegrenzt. Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, werden darüber hinaus die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerschulden erleichtert. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende 2020 verzichtet.

Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Kredite der staatlichen Förderbank KfW massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen jeder Größe schnell und wirksam zu helfen.

Auch wurden zusätzliche KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.

 

GIBT ES SCHNELLKREDITE FÜR DEN MITTELSTAND?

Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb haben wir ein Schnellkreditprogramm für kleinere und mittlere Firmen und Betriebe gestartet, die jetzt sehr rasche Unterstützung benötigen.

Die Schnellkredite der staatlichen Förderbank KfW für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.