Berichte

Corona-Krise: So unterstützen wir Familien

WIE WERDEN FAMILIEN MIT EINKOMMENSEINBRÜCHEN UNTERSTÜTZT?

  • Egal, ob in Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern ab sofort leichter einen Kinderzuschlag bekommen. Und zwar bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Jetzt in der Krise wird dabei nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat.
    Jetzt online checken ob ein Anspruch besteht!
  • Bisherige Kinderzuschlag-Bezieher*innen, die den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen die Leistung für weitere sechs Monate automatisch verlängert. Sie müssen keine neuen Nachweise erbringen. Das entlastet auch die Familienkasse, um die jetzt neu eintreffenden Anträge zügig zu bearbeiten.

WAS BEDEUTEN KITA- UND SCHULSCHLIESSUNGEN FÜR BERUFSTÄTIGE ELTERN?

Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. So sichern wir Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen.

Anspruch haben Eltern, die „keine anderweitige zumutbare Betreuung“ finden. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit „vorübergehend bezahlt fernzubleiben“, zum Beispiel durch Abbau von Überstunden.

Die Auszahlung der Entschädigung wird vom Arbeitgeber übernommen, der sich das Geld von den zuständigen Behörden anschließend erstatten lassen kann.

Für Kita-Kinder und jüngere Schüler*innen von Eltern, die in Berufen arbeiten, die für das öffentliche Leben, Sicherheit und Versorgung unabdingbar sind (zum Beispiel Pflegekräfte, Ärzt*innen, Busfahrer*innen, Polizeikräfte und Feuerwehrkräfte), bieten die Kommunen eine Notbetreuung an.

Ich kann nicht arbeiten, da ich mein Kind betreuen muss: AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?

WIE WERDEN ELTERN UND SCHÜLER*INNEN BEIM DIGITALEN LERNEN BESSER UNTERSTÜTZT?

Auch in Zeiten von Schulschließungen sollen Kinder und Jugendliche weiter lernen können. Deshalb haben sich Bund und Länder kurzfristig darauf geeinigt, zusätzliche Hilfen für den digitalen Unterricht zu ermöglichen. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung, um so den schnellen Auf- und Ausbau von Infrastrukturen wie z.B. Lehr- und Lernplattformen zu unterstützen. Damit können die Rahmenbedingungen für digitale Angebote an Schüler*innen schnell und unbürokratisch verbessert werden.

WAS KÖNNEN SOZIALE DIENSTE MACHEN, DIE ZURZEIT NICHT ARBEITEN KÖNNEN?

Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen. Die Bundesregierung erwartet von sozialen Dienstleistern und Einrichtungen auch, dass sie sich jetzt alle aktiv in die Bewältigung der Folgen der Coronakrise einbringen. Ihre Zuschüsse werden weiter gewährt, wenn sie ihren Bestand nicht durch andere Mittel sichern können.

WAS KÖNNEN SOZIALE DIENSTE MACHEN, DIE ZURZEIT NICHT ARBEITEN KÖNNEN?

Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen. Die Bundesregierung erwartet von sozialen Dienstleistern und Einrichtungen auch, dass sie sich jetzt alle aktiv in die Bewältigung der Folgen der Coronakrise einbringen. Ihre Zuschüsse werden weiter gewährt, wenn sie ihren Bestand nicht durch andere Mittel sichern können.