Berichte

SPD So schützen wir Selbstständige

 

WIE BEANTRAGEN SOLO-SELBSTSTÄNDIGE UND KLEINSTUNTERNEHMEN KREDITE?

Hilfskredite sind ab sofort über die Hausbank zu beantragen – oder auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. 
Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Bei der KfW findest Du einen Finanzierungspartner in wenigen Schritten.


Für mittelgroße Firmen wird ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW bereitstehen. Große Unternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden. Die Bundesregierung will ihnen milliardenschwere Garantien geben und Schuldtitel übernehmen. Die Firmen in Deutschland können zudem ihre Steuern später begleichen. Nähere Informationen dazu im FAQ in der Antwort auf die Frage „Welche steuerlichen Erleichterungen sind geplant?“.

 

WAS IST FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE, KLEINSTUNTERNEHMER*INNEN UND KLEINE FIRMEN GEPLANT?

  • Direkte Finanzspritzen

    Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer*innen und kleine Familienbetriebe, die gerade kaum Kredite bekommen, können je nach Größe der Belegschaft für drei Monate 9000 bis 15 000 Euro erhalten. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Das soll unbürokratisch funktionieren, Antragsteller*innen müssen nur versichern, dass sie durch Corona wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung beziehungsweise Liquiditätsengpass) haben. Ausgeführt wird das Sofortprogramm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können. Der Bund stellt für diese Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.

    Weitere Informationen zur konkreten Antragstellung folgen in Kürze auf der Seite des Finanzministeriums.

  • Leichter Zugang zur Grundsicherung
    Selbstständige (und Angestellte) können ab sofort leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Antragsteller*innen müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

    Weitere Informationen folgen in Kürze auf der Seite des Finanzministeriums.

 

WELCHE STEUERLICHEN ERLEICHTERUNGEN WERDEN GEWÄHRT?

Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie leiden, können ab sofort steuerliche Hilfen bekommen. Wenn Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Folgen des Virus in diesem Jahr fällige Steuern nicht zahlen können, können sie nun einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Zinsfrei soll ihnen dann ein Aufschub für Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer gewährt werden.

Dafür sollen die Unternehmen zwar darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind, müssen laut Bundesfinanzministerium den entstandenen Schaden aber nicht im Einzelnen belegen. Außerdem können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ihre Steuervorauszahlungen anpassen lassen. Die Anträge können bei den Finanzämtern gestellt werden.

Die Behörden sollen zudem bis Jahresende darauf verzichten, überfällige Steuerschulden einzufordern, auch Säumniszuschläge gibt es in dieser Zeit nicht.

 

 

WIE WIRD DIE VERSORGUNG VON UNTERNEHMEN MIT LIQUIDITÄT VERBESSERT?

Um kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu helfen und sie schnell mit günstigen Krediten zu versorgen, werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der staatlichen Förderbank KfW eingeführt – und zwar finanziell unbegrenzt. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW wenden.

 

 

ÖFFNEN/SCHLIESSENWAS GESCHIEHT, WENN UNTERNEHMEN VOR AUSZAHLUNG VON LIQUIDITÄTSHILFEN DIE INSOLVENZ DROHT?

Um zu verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, wird gehandelt: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss bis zum 30.09.2020 keine Insolvenz anmelden.

 

 

WELCHE WIRTSCHAFTLICHEN HILFEN BIETEN DIE BUNDESLÄNDER AN?

Auch die einzelnen Bundesländer bieten Soforthilfe-Maßnahmen an. Eine hilfreiche Übersicht samt Links [PDF] hat die Bundessteuerberaterkammer erstellt – zu finden ab Seite 39.

 

 

GIBT DIE EU EBENFALLS HILFEN, UM DIE WIRTSCHAFT ZU UNTERSTÜTZEN?

  • Die EU-Finanzminister haben ein starkes Zeichen für Zusammenhalt und Solidarität gesetzt: Ein Corona-Rettungspaket über 500 Milliarden Euro gegen die Folgen der Corona-Krise vor allem in den stark belasteten Mitgliedstaaten im Süden Europas.

    Dabei geht es um Kreditlinien für besonders betroffene Staaten. Hierfür soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zu 240 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zusätzlich wird es direkte Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen geben. Ein Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit bis zu 200 Milliarden Euro wird dafür aufgelegt. Und: Nach dem Vorbild des Kurzarbeitergeldes in Deutschland wird es außerdem ein 100-Milliarden-Euro-Programm geben, das vielen Betrieben ermöglicht, ihre Beschäftigten zu halten – statt sie in die Arbeitslosigkeit schicken zu müssen.

  • Die EU-Kommission hat zudem die europäischen Finanz- und Haushaltsregeln gelockert. So können die europäischen Mitgliedstaaten ihre Gesundheitssysteme, die Wirtschaft und insbesondere die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Menschen unterstützen. Außerdem beschafft sie medizinische Ausrüstung und unterstützt die Länder, die von einem schweren öffentlichen Gesundheitsnotstand betroffen sind.
  • Die Europäische Zentralbank hat ein neues Anleihenkaufprogramm beschlossen. 750 Milliarden Euro will die Notenbank in Staats- und Unternehmenspapiere stecken – vorerst. Das hilft Staaten wie Unternehmen: Sie müssen als Anbieter der Wertpapiere nicht so hohe Zinsen bieten, wenn eine Zentralbank als Käufer auftritt.