Berichte

SPD So schützen wir KünstelerInnen

WIE WIRD DIE KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFT UNTERSTÜTZT?

Bisher hat die Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:

  • Sicherheit für verausgabte Fördermittel
    Bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, soll auf Rückforderungen bereits verausgabter Fördermittel soweit wie möglich verzichtet werden. Fördermittel, die infolge ausgefallener Veranstaltungen vom Zuwendungsempfänger aufgrund ersparter Ausgaben nicht benötigt werden, sind grundsätzlich zurückzuerstatten.
  • Schärfung bestehender Programme
    Bestehende Förderprogramme des Bundes werden so geschärft und eingesetzt, dass sie Kultureinrichtungen und insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern gezielt zugutekommen.
  • Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche
    Um die Film- und Medienbranche zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll. Höhe: 15 Millionen Euro.

    Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.
    Die einzelnen Maßnahmen des Hilfsprogramm zum Download [PDF].

 

WAS, WENN SOLO-SELBSTSTÄNDIGE IHRE MIETE NICHT MEHR ZAHLEN KÖNNEN?

Wir wollen kleinste Gewerbetreibende vor Kündigung in der Corona-Krise schützen, um ihnen die Angst vor dem Verlust ihres Geschäfts zu nehmen.

Kündigung sollen verboten werden, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht zahlen kann. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Nachweisen soll man das nicht groß müssen: Man muss lediglich als Mieter*in darlegen, dass der Engpass eine Folge der Corona-Krise ist und man sich um andere Leistungen bemüht hat. Die Verpflichtung der Mieter*innen zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben.

Übrigens: Genauso wie Angestellte haben auch Selbstständige und Freiberufler*innen heute schon die Möglichkeit, ergänzende Grundsicherung beim Jobcenter zu beantragen. Anfang Januar wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert: Wer innerhalb der von 24 auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Versicherungszeiten von zwölf Monate kommt, kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Die erweiterte Rahmenfrist gilt auch für die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen (sogenannte ‚Künstlerregelung‘), die unter bestimmten Voraussetzungen eine auf sechs Monate verkürzte Mindestversicherungszeit vorsieht und bis Ende 2022 gilt. Und: Arbeitsverträge bis 14 Wochen Dauer werden jetzt als kurz befristet anerkannt – statt wie bisher nur bis 10 Wochen.

Bei Anträgen auf Grundsicherung werden zudem die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt.

 

WIE BEANTRAGEN SOLO-SELBSTSTÄNDIGE UND KLEINSTUNTERNEHMEN KREDITE?

Hilfskredite sind ab sofort über die Hausbank zu beantragen – oder auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Bei der KfW findest Du einen Finanzierungspartner in wenigen Schritten.

Für mittelgroße Firmen wird ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW bereitstehen. Die Firmen in Deutschland können zudem ihre Steuern später begleichen.

Nähere Informationen dazu im FAQ in der Antwort auf die Frage „Welche steuerlichen Erleichterungen sind geplant?“.

 

WAS IST FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE, KLEINSTUNTERNEHMER*INNEN UND KLEINE FIRMEN GEPLANT?

  • Direkte Finanzspritzen
    Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer*innen und kleine Familienbetriebe, die gerade kaum Kredite bekommen, können je nach Größe der Belegschaft für drei Monate 9000 bis 15 000 Euro erhalten. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Das soll unbürokratisch funktionieren, Antragsteller*innen müssen nur versichern, dass sie durch Corona wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung beziehungsweise Liquiditätsengpass) haben. Ausgeführt wird das Sofortprogramm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können. Der Bund stellt für diese Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.
    Weitere Informationen zur konkreten Antragstellung folgen in Kürze auf der Seite des Finanzministeriums.
  • Leichter Zugang zur Grundsicherung
    Selbstständige (und Angestellte) können ab sofort leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Antragsteller*innen müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

    Weitere Informationen folgen in Kürze auf der Seite des Finanzministeriums.

  • Im Falle von Einkommenseinbußen können Betroffene zudem bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen; auch Stundungen sind möglich.